Was darf beraten werden?

In der psychologischen Beratung darf zu allen Themen und Anlässen beraten werden, welche nicht in den Bereich der Heilkunde fallen. Das bedeutet, dass die Beratungsinhalte der psychologischen Beratung keinen Krankheitswert aufweisen dürfen.

Psychische Störungen sollten hingegen immer psychotherapeutisch bzw. fachärztlich abgeklärt werden. Als Angehöriger eines seelisch Kranken können Sie jedoch psychologische Beratung in Anspruch nehmen, um Strategien zu entwickeln, mit der Situation besser umzugehen.

Mögliche Anlässe für eine psychologische Beratung stellen belastende Lebenssituationen, akute psychische Krisen, Partnerschaftsprobleme, Probleme in der Familie oder in der Erziehung und die Vorbeugung von Erschöpfungssymptomen (z. B. Burn-out) oder anderen psychischen Belastungen dar.

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